Nachhaltigkeit, Klimaschutz und erneuerbare Energien – die EU will diese Aspekte miteinander vereinen, um bis 2050 klimaneutral zu sein. Als „Vorreiter“ möchte sie bei der Umsetzung der Klimaziele wirken. Um dieses Ziel zu erreichen, stellte die EU-Kommission zum Jahreswechsel 2021/2022 eine so genannte Taxonomieverordnung vor, welche auf dem Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Kommission basiert. Sie richtet sich an Unternehmen und Finanzmarktakteure wie Banken und Versicherungen und legt sehr genaue Kriterien für verschiedene Branchen fest. Ziel dieses Finanzmarktinstrument ist es, private Kapitalflüsse so auszurichten, dass nachhaltiges und erneuerbares Wirtschaftswachstum erreicht wird.
Die EU legt dabei folgende fünf Konzepte vor:
Atomenergie (und auch Gasenergie, die aber beim Walkshop nicht das Thema ist) gelten in der Taxonomie als „Brückenenergien“ für eine fernere Zukunft, in der nur noch Erneuerbare eine Rolle spielen sollen. Mit der EU-Taxonomie deklariert die EU-Kommission neue Atomkraftwerke als nachhaltig, wenn ein konkreter Plan für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ab spätestens 2050 vorliegt. Da die EU-Mitgliedsstaaten ihren „Energiemix“ selbst bestimmen dürfen, könnte das eigentliche Ziel, erneuerbare Energien zu fördern, also für mehrere Jahrzehnte in den Hintergrund geraten. Wenn die Taxonomie nun die private Kapitalströme in Investitionen für Atomenergie lenkt, verschiebt sich automatisch das langfristige Ziel, sich von dieser Energiegewinnung zu verabschieden. Kritiker:innen befürchten zudem, dass auch öffentliche Gelder aus Staatsanleihen in Atomenergie fließen könnten.
Bis Ende Juni 2022 haben die EU-Mitgliederstaaten und das EU-Parlament Zeit, sich gegen die Taxonomie auszusprechen. Gekippt werden könnte die Verordnung entweder durch eine Mehrheit im Parlament, oder durch den Zusammenschluss von mindestens 20 Mitgliedsstaaten (welche 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren). Gelingt dies nicht, wird die Taxonomie ab Juni 2022 autonom in Kraft treten. Deutschland hat gegen die Einstufung von Kernkraft (und auch Gas) als „grüne Energiequelle“ gestimmt.
Zum Weiterlesen:
https://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuelles/eu-taxonomie-so-steht-es-auf-dem-weg-zur-nachhaltigen-wirtschaft/
Dieses Projekt wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei den Autorinnen und Autoren.